Stand 29.10.2026 · alle Angaben mit Quelle
Photovoltaik-Förderung in Lüneburg 2026: was es wirklich gibt
Kurz gesagt: Einen Zuschuss für Dachanlagen gibt es in der Hansestadt derzeit nicht. Gefördert wird über den Bund – mit 0 % Umsatzsteuer, steuerfreien Einnahmen und der Einspeisevergütung. Wer noch 2026 in Betrieb geht, sichert sich die Vergütung für 20 Jahre.

Hansestadt, Samtgemeinden, Landkreis
Förderung in Lüneburg und im Landkreis
Klimafonds der Hansestadt Lüneburg
Gefördert werden im Bereich regenerative Energien Solarkollektoren, Erdwärmeanlagen und Steckersolargeräte (350 €, seit 01.01.2024 nur für Mieterinnen und Mieter im Stadtgebiet). Dach-Photovoltaik und Batteriespeicher stehen nicht auf der Liste. Der Fördertopf für 2026 ist laut Stadt leer, neue Anträge sind ab dem 01.01.2027 möglich.
Hansestadt Lüneburg, Klimafonds · Stand 29.10.2026
Zuschuss der Samtgemeinde Ostheide
Die Samtgemeinde Ostheide (Barendorf, Neetze, Reinstorf, Thomasburg, Vastorf, Wendisch Evern) bezuschusst Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden, die vor dem 01.01.2024 bezogen wurden, mit 10 Prozent der Kosten, höchstens 500 €. Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden; Balkonkraftwerke sind ausgenommen. Ob 2026 noch Mittel da sind, veröffentlicht die Samtgemeinde nicht – bitte vorab dort nachfragen.
Samtgemeinde Ostheide, Förderrichtlinie Solarstromerzeugung (Ratsbeschluss 12.03.2024) · Stand 14.10.2026
Landkreis Lüneburg
Der Landkreis selbst hat kein Zuschussprogramm für Photovoltaik. Er verweist für Förderung von Solaranlagen auf die Hansestadt, die Gemeinden und Samtgemeinden. Kostenlos nutzbar ist das Solar- und Gründachkataster im Klimaportal des Landkreises.
Landkreis Lüneburg, Förderprogramme des Landkreises · Stand 29.10.2026
Balkonkraftwerk-Förderung in Lüneburg
Für Steckersolargeräte zahlt der Klimafonds der Hansestadt 350 € – seit dem 01.01.2024 aber nur noch an Mieterinnen und Mieter im Stadtgebiet. Der Topf für 2026 ist leer; neue Anträge gehen ab dem 01.01.2027. Die Samtgemeinde Ostheide schließt Balkonkraftwerke ausdrücklich aus, der Landkreis hat kein eigenes Programm. Anmelden müssen Sie ein Balkonkraftwerk nur im Marktstammdatenregister.
Niedersachsen
Ein offenes Landes-Zuschussprogramm für private Dachanlagen oder Speicher gibt es in Niedersachsen derzeit nicht; das frühere NBank-Speicherprogramm ist ausgelaufen. Wichtig ist das Land trotzdem: Neue Gebäude mit mindestens 50 m² Dachfläche müssen zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaik belegt werden; dasselbe gilt, wenn die Dachhaut eines bestehenden Hauses auf mindestens 50 m² erneuert wird (§ 32a NBauO, Fassung ab 01.01.2025). Quelle: § 32a NBauO
Was der Bund regelt
| Regel | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung (Teileinspeisung) | 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh für den Anteil bis 40 kWp – Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026, 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr | Bundesnetzagentur, §§ 48, 49 EEG 2023 |
| Umsatzsteuer 0 % | Keine Umsatzsteuer auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage bei Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden | § 12 Abs. 3 UStG |
| Einkommensteuer | Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind steuerfrei | § 3 Nr. 72 EStG |
| KfW-Kredit 270 | Kredit für Photovoltaik und Batteriespeicher, auch zum Nachrüsten; Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens | KfW Erneuerbare Energien – Standard (270) |
| Einspeisebegrenzung für Neuanlagen | Ohne intelligentes Messsystem und Steuerung höchstens 60 % der installierten Leistung einspeisen | § 9 Abs. 2 EEG 2023 (Solarspitzengesetz) |
| Negative Strompreise | Keine Vergütung in Stunden mit negativen Börsenpreisen; der Vergütungszeitraum verlängert sich entsprechend | §§ 51, 51a EEG 2023 |
EEG-Novelle 2027
Noch 2026 in Betrieb gehen?
Die Bundesregierung hat im September 2026 den Entwurf einer EEG-Novelle 2027 in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/7867, erste Lesung am 24.09.2026). Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Dachanlagen ab 2027 entfallen. Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, erhalten nach geltendem Recht 20 Jahre lang die Vergütung nach EEG 2023.
Heute gelten 7,70 ct/kWh bis 10 kWp und 6,66 ct/kWh für den Anteil bis 40 kWp (Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026). Montage und Netzanschluss brauchen Vorlauf – wer 2026 noch in Betrieb gehen will, sollte jetzt anfragen.
Bundestags-Drucksache 21/7867 (Regierungsentwurf)Reihenfolge, damit keine Förderung verloren geht
- Zuschuss der Gemeinde vor dem Auftrag beantragen – in Ostheide ausdrücklich Bedingung.
- KfW-Kredit 270 vor Beginn über die Hausbank beantragen.
- Dach im Kataster prüfen: das Klimaportal des Landkreises Lüneburg (Solar- und Gründachkataster) zeigt die Eignung vorab.
- Angebot einholen mit Inbetriebnahme-Termin – wichtig für die Vergütung nach EEG 2023.
Was die Anlage kostet und wann sie sich bezahlt macht, steht auf der Seite Kosten.
Quellen
- Hansestadt Lüneburg, Klimafonds – Stand 29.10.2026
- Samtgemeinde Ostheide, Förderrichtlinie Solarstromerzeugung (Ratsbeschluss 12.03.2024) – Stand 14.10.2026
- Landkreis Lüneburg, Förderprogramme des Landkreises – Stand 29.10.2026
- Einspeisevergütung (Teileinspeisung): Bundesnetzagentur, §§ 48, 49 EEG 2023
- Umsatzsteuer 0 %: § 12 Abs. 3 UStG
- Einkommensteuer: § 3 Nr. 72 EStG
- KfW-Kredit 270: KfW Erneuerbare Energien – Standard (270)
- Einspeisebegrenzung für Neuanlagen: § 9 Abs. 2 EEG 2023 (Solarspitzengesetz)
- Negative Strompreise: §§ 51, 51a EEG 2023
- Solarpflicht: § 32a NBauO – Stand 14.10.2026
- Regierungsentwurf EEG-Novelle 2027, Drucksache 21/7867 – Stand 29.10.2026
Häufige Fragen
Fragen zur Förderung in Lüneburg
Fördert die Hansestadt Lüneburg Photovoltaik auf dem Dach?
Nein, derzeit nicht. Der Klimafonds der Hansestadt fördert im Bereich regenerative Energien Solarkollektoren, Erdwärme und Steckersolargeräte für Mieter. Dach-Photovoltaik und Batteriespeicher stehen nicht auf der Liste, und der Fördertopf für 2026 ist leer. Neue Anträge sind ab dem 01.01.2027 möglich.
Gibt es eine Förderung für ein Balkonkraftwerk in Lüneburg?
Ja, aber nur für Mieterinnen und Mieter im Stadtgebiet: Der Klimafonds zahlt 350 € für ein Steckersolargerät mit Wechselrichter. Der Topf für 2026 ist leer, Anträge gehen wieder ab dem 01.01.2027. Eigentümer sind seit 2024 nicht mehr antragsberechtigt; im Landkreis gibt es kein eigenes Programm.
Welche Förderung gibt es im Landkreis Lüneburg?
Der Landkreis selbst fördert Photovoltaik nicht, er verweist auf die Gemeinden. Die Samtgemeinde Ostheide zahlt 10 % der Kosten, höchstens 500 €, für Anlagen auf Gebäuden, die vor 2024 bezogen wurden – Antrag vor dem Auftrag. Für alle gelten die Regeln des Bundes: Einspeisevergütung, 0 % Umsatzsteuer, Steuerfreiheit bis 30 kWp und der KfW-Kredit 270.
Muss ich ein Balkonkraftwerk in Lüneburg anmelden?
Nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I nicht mehr nötig – so steht es auch auf der Klimafonds-Seite der Hansestadt.
Was passiert mit der Einspeisevergütung 2027?
Die Bundesregierung hat im September 2026 den Entwurf einer EEG-Novelle 2027 in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/7867, erste Lesung am 24.09.2026). Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Dachanlagen ab 2027 entfallen. Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, erhalten nach geltendem Recht 20 Jahre lang die Vergütung nach EEG 2023. Zuletzt geprüft am 29.10.2026.
Kostenlos und unverbindlich
Angebot für Ihr Dach in Lüneburg anfragen
Zwei Klicks zum Vorhaben, dann Ort und Kontakt. Solar Kammer meldet sich für einen Termin vor Ort – danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot für Ihr Dach.
Lieber gleich sprechen? Solar Kammer: 0151 68466017Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr
Fragen zur Seite: info@digital030.de